Legale Belieferung der NL-Coffeeshops gestartet! (Teil 1)

Legale Belieferung der NL-Coffeeshops gestartet! (Teil 1) -

Kurze Geschichte der Coffeeshops in den Niederlanden

Die Geschichte der Cannabis-Coffeeshops in den Niederlanden reicht bis in die späten 1960er und frühen 1970er Jahre zurück, als die Niederlande wie viele andere Länder eine Welle sozialer Veränderungen erlebten. In dieser Zeit gewann die Cannabis-Kultur in Europa wieder an Popularität, und Amsterdam wurde zu einem Zentrum der Gegenkultur und des alternativen Lebensstils. Junge Menschen, Künstler und Hippies aus der ganzen Welt strömten in die Stadt, angezogen von der liberalen Atmosphäre und der Toleranz gegenüber Drogen. In dieser Zeit begannen einige Unternehmer, die wachsende Nachfrage nach Cannabis zu erkennen, und eröffneten Cafés und Bars, in denen Cannabis offen konsumiert werden konnte. Diese frühen Einrichtungen waren jedoch illegal und wurden von der Polizei auch verfolgt. Trotzdem fanden sie bei den Einheimischen und Touristen gleichermaßen Anklang und wurden zu wichtigen Treffpunkten für die alternative Szene Amsterdams.

Die offizielle Benennung und Tolerierung von Cannabis-Coffeeshops begann in den Niederlanden in den 1970er Jahren. Die Regierung erkannte, dass das harte Vorgehen gegen den Cannabiskonsum ineffektiv war und zu einer Belastung des Justizsystems führte. Gleichzeitig gab es eine wachsende öffentliche Unterstützung für eine liberalere Drogenpolitik, insbesondere in Großstädten wie Amsterdam. Der erste Coffeeshop in den Niederlanden wird dem "Mellow Yellow" in Amsterdam zugeschrieben. Eröffnet im Jahr 1971 in einer besetzten Bäckerei, wird der Mellow Yellow als Pionier in der Geschichte der Cannabis-Coffeeshops in den Niederlanden betrachtet. Die Geschichten und Versionen zur Entstehung und Namensgebung des Mellow Yellow werden wir in einem separaten Artikel demnächst noch näher betrachten. Sie gehen vom gleichnamigen Lied des Musikers Donovan und dem Rauchen von Bananenschalen, über neue „elektrische Bananen“, über den Safran bis zum gemalten Submarine auf der Fassade des Mellow Yellow. Aufgrund einer neuen Amsterdamer Coffeeshop Abstandsregelung zu Schulen (250 Meter) musste der Shop im Jahr 2017 schließen.

In den 1980er und 1990er Jahren erlebten die Coffeeshops und Growshops in den Niederlanden eine regelrechte Blütezeit. Sie wurden zu einem festen Bestandteil des niederländischen Stadtbildes und ziehen jährlich Millionen von Touristen aus der ganzen Welt an. Amsterdam wurde zum Mekka für Cannabis-Enthusiasten und erfreut Besucher mit einer Vielzahl von Coffeeshops, die eine breite Palette von internationalen Cannabisprodukten anbieten. Übrigens wurden sowohl der 1. Coffeeshop (1971) wie auch der 1. Growshop (1985) vom „Potfather of Cannabis“ Wernard Bruining gegründet. Dazu demnächst mehr hier im Blog.

Ja dürfen die denn das?

Mit dem niederländischen Betäubungsmittelgesetz („Opiumwet“) 1976 (davor 1928) wurde auch der Umgang mit Cannabis umfangreicher geregelt. [1] Die Niederlande haben alle relevanten internationalen Abkommen dieser Zeit unterzeichnet. Entsprechend dem Wortlaut der UN Konventionen von 1961, 1971 und 1988 [2] ist im niederländischen Gesetz Besitz, Vertrieb, Herstellung, Einfuhr, Ausfuhr … von geernteten Cannabisblüten mit Harz und Tetrahydrocannabinol nach wie vor unter Strafe gestellt. [3] Allerdings beruht die niederländische Drogenpolitik auf einer Unterscheidung zwischen sogenannten „harten“ Drogen und sogenannten „weichen“ Drogen wie Cannabis.

Gestützt auf das Opportunitätsprinzip verfolgen die zuständigen Behörden eine selektive Strafverfolgungspolitik. Im Bemühen um eine wirksame Strafverfolgung wird der Verkauf von Cannabis in sehr begrenzten Mengen und unter kontrollierten Bedingungen geduldet und der Verfolgung anderer Straftaten, die als gefährlicher eingestuft werden, der Vorrang eingeräumt. Die Voraussetzungen, unter denen der Verkauf von Cannabis in Coffeeshops geduldet wird, sind auf nationaler Ebene durch die Richtlinien des Openbaar Ministerie (Strafverfolgungsbehörde) festgelegt. [4]

Es handelt sich um folgende, allgemein als „AHOJG-Kriterien“ bezeichnete Voraussetzungen:

A („affichering“): Drogen dürfen nicht beworben werden;

H („harddrugs“): harte Drogen dürfen nicht verkauft werden

O („overlast“): der Coffeeshop darf keine Belästigungen verursachen

J („jeugdigen“): Kein Verkauf und Zutritt an Jugendliche (unter 18 Jahren)

G („grote hoeveelheden“): bei jedem Verkauf maximal 5g Cannabis pro Person

Weiters darf der „Handelsvorrat“ eines tolerierten Coffeeshops 500g nicht überschreiten! [4] [5]

Problem und Lösung 2024

Was auf den ersten Blick sehr nett und vernünftig wirkt, hat einen großen Haken, der als Lehrstück einer zu halbherzigen „Entkriminalisierung“ gesehen werden kann: Die Erzeugung und Lieferung von Ware an die Coffeeshops („Back Door“) ist illegal. Das führte zu dem international bekannten Problem wachsender krimineller Organisationen.

Daher hat die Regierung im Koalitionsvertrag 2017–2021 die Durchführung eines Kleinversuchs „geschlossener Coffeeshopketten“ in zehn Kommunen vereinbart. Im Koalitionsvertrag 2021 – 2025 ist vorgesehen, dass das Experiment um eine 11. Gemeinde, den Bezirk „Amsterdam Ost“ erweitert wird. [6] [7] Während des Experiments in 5 Phasen verkaufen Coffeeshops in den teilnehmenden Gemeinden reguliertes, qualitätskontrolliertes Cannabis. Dieses Cannabis wird von maximal 10 ausgewählten Züchtern produziert. Diese Erzeuger wurden im Rahmen eines Auswahlverfahrens ausgewählt. Alle Details findet man in den „Spelregels experiment gesloten coffeeshopketen“ [8]

Nach längerer Vorbereitung startete das Projekt im Dezember 2023 im Shop „Le Baron“ in Breda und wurde im Januar 2024 auf Tilburg ausgeweitet. Die Qualität des Grases wird positiv bewertet, es gibt jedoch einige Probleme bei der Lieferung.

Nicht nur die erlaubte Höchstmenge von 500 Gramm ist problematisch. Auch das Track & Trace System gerät nun auch in Tilburg noch häufig ins Stocken. Rick Brand vom Coffeeshop De Baron in Breda erklärt: „Das System ist manchmal kaputt. Wenn man bis zum Eintreffen der Bestellung keinen erneuten Scan durchführen kann, müssen Sie zunächst alle überf.lligen Verkäufe ausscannen, da Sie sonst laut System das legale Maximum überschreiten.“

Der Bürgermeister von Tilburg, Theo Weterings, teilt diese Bedenken und hat zusammen mit seinem Kollegen Paul Depla aus Breda in Den Haag die Minister um eine Erhöhung des legalen

Bestands gebeten. Ihrer Meinung nach ist ein größerer Vorrat unerlässlich, um den Erfolg des Cannabis-Experiments sicherzustellen. [9]

„Gerade für solchen ersten Erfahrungen (und möglichen Probleme) entstand die 1. Startphase desCannabis-Experiments. Damit alles besser funktioniert, wenn der Versuch in diesem Jahr auch in den weiteren teilnehmenden Kommunen startet.“

Wir halten Euch hier im Blog auf dem Laufenden, wie und wann diese ersten Probleme behoben wurden und weitere Kommunen starten. Einen Rechtsanspruch aller EU-Bürger auf einen Cannabiskauf in den Niederlanden hat der EuGH (Europäische Gerichtshof) im Jahr 2010 übrigens noch verneint. Sollte sich daran etwas ändern, lest Ihr das hier.

[1] https://zoek.officielebekendmakingen.nl/stb-1976-425

]2] https://www.unodc.org/unodc/en/commissions/CND/Mandate_Functions/conventions.html

[3] https://wetten.overheid.nl/BWBR0001941/2023-09-12

[4] https://www.om.nl/onderwerpen/beleidsregels/aanwijzingen/algemeen/aanwijzing-opiumwet-2015a003

[5] https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/drugs/gedoogbeleid-softdrugs-en-coffeeshops

[6] https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/experiment-gesloten-coffeeshopketenwietexperiment/aanleiding-en-opzet-experiment-gesloten-coffeeshopketen

[7] https://wetten.overheid.nl/BWBR0043738/2022-06-14

[8] https://www.rijksoverheid.nl/onderwerpen/experiment-gesloten-coffeeshopketenwietexperiment/documenten/brochures/2019/04/11/spelregels-experiment-gesloten-coffeeshopketen

[9] https://cannabisindustrie.nl/coffeeshops-en-burgemeesters-breda-en-tilburg-willen-groterevoorraad-tijdens-aanloopfase-wietexperiment/

[10] https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=ecli:ECLI:EU:C:2010:774

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