Das deutsche Cannabisgesetz

Das deutsche Cannabisgesetz -

Neuigkeiten zum neuen Cannabisgesetz 

Anfang Juli 2023 wurde vom Bundesgesundheitsministerium in Deutschland ein sogenannter Referentenentwurf zum neuen Cannabisgesetz veröffentlicht. Nach einem geleakten Entwurf im Mai war dies das erste offizielle Schriftstück in der Form des neuen Gesetzes. Wie bei Gesetzen üblich wurden sämtliche relevanten Begriffsbestimmungen definiert. Cannabispflanze, Marihuana, Haschisch, Harz, Anbau, Edibles usw. Cannabis soll komplett aus dem bisherigen Betäubungsmittelgesetz gestrichen und die gesamte Thematik im neuen Cannabisgesetz geregelt werden. Die in Deutschland regierende Ampelkoalition bestehend aus SPD, FDP und Grünen hatte dies in ihrer Koalitionsvereinbarung für 2023 angekündigt. Der frühere Gegner einer Liberalisierung, Gesundheitsminister Karl Lauterbach ist mit seinem Gesundheitsministerium für das Projekt federführend. In einer ersten Phase soll der legale Besitz, gemeinschaftlicher Anbau in Anbauvereinigungen sowie privater Eigenanbau ermöglicht werden. In einer späteren zweiten Phase soll die gewerbliche Produktion und der Verkauf in Geschäften folgen.

Aktueller Stand: Was hat sich geändert? 

Bereits mit dem ersten Leak im Mai und dem offiziellen Entwurf im Juli wurden nicht nur zahlreiche Details der geplanten Regelung kritisiert, sondern im Internet auch bereits fleißig über Eskalationsmöglichkeiten der einzelnen Paragrafen diskutiert. Seither hat man den Eindruck, dass die Politik mit immer neuen Änderungen versucht, manche dieser ihr davor nicht bewussten Möglichkeiten zu schließen. So war z. B. im Mai-Leak noch vom erlaubten Eigenanbau und der Ernte von insgesamt bis zu drei blühenden weiblichen Pflanzen pro Kalenderjahr und dem daraus resultierenden Besitz von Cannabis die Rede. Im Referentenentwurf im Juli waren es dann "insgesamt bis zu drei Cannabispflanzen" (ohne "weiblich", "blühend" oder "Kalenderjahr"), allerdings war der erlaubte Besitz plötzlich auf 25 Gramm Cannabis (feucht) beschränkt, was eine legale Ernte der Pflanze quasi unmöglich macht. Obwohl in den Gesetzentwurf auch Interessensvertretungen wie der DHV (Deutscher Hanfverband) involviert waren, ist der Bundesregierung die Botanik der Hanfpflanze offensichtlich noch unklar. Im August wurde dann der bislang finale Kabinettsentwurf präsentiert, wo man in den Erläuterungen lesen kann, es solle "gewährleistet sein, dass Erwachsene ihre angebaute Cannabispflanze sukzessive soweit ernten können, dass sie maximal 25 Gramm geerntetes Cannabis zum Eigenkonsum besitzen". In zahlreichen Stellungnahmen und einer Anhörung von Experten im Bundestag wurde seither erklärt, dass diese Regelung zur Ernte so nicht praktikabel ist.

Wann tritt das Gesetz in Kraft? 

Die immer noch offene Frage der erlaubten Erntemenge ist neben der Diskussion um die sogenannte Abstandsregelung (ein Konsumverbot rund um jede Anbauvereinigung) und der Mitarbeit der Mitglieder im Anbauverein mit ein Grund, warum der Zeitplan zum Inkrafttreten des Konsumcannabisgesetz bis Jänner 2024 nicht eingehalten werden kann. Die nächste Möglichkeit zur Abstimmung im Bundestag ist Mitte Dezember. Eine dann noch nötige Sitzung im Bundesrat ist erst im Februar. Somit ist der derzeit prognostizierte Termin für das Inkrafttreten der 1. April 2024.

Der Leak im Mai:
https://www.lto.de/fileadmin/files/studium-referendariat/Gesetzentwurf-090523.pdf

Der Referentenentwurf im Juli:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/Gesetze_und_Verordnungen/GuV/C/Cannabisgesetz-CanG_RefE.pdf

Der Kabinettsentwurf im August:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/fileadmin/Dateien/3_Downloads/C/Cannabis/Gesetzentwurf_Cannabis_Kabinett.pdf

Stellungnahmen zum Gesetz:
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/service/gesetze-und-verordnungen/detail/cannabisgesetz.html

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